Allgemeine Geschäftsbedingungen
Landhotel Kober Mühle Wittichenau,
Särchener Straße 12, 02997 Wittichenau
Inhaber: Gerd Kühnel
A. GELTUNGSBEREICH
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Landhotel Kober Mühle (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie derenNutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Landhotel Kober Mühle (z.B. Betreiber) in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
B. VERTRAGSABSCHLUSS, VERJÄHRUNG, SCHADENSERSATZ
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch dasLandhotel Kober Mühle zustande. Dem Landhotel Kober Mühle steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform (Brief, e-Mail, Fax) zu bestätigen. Durch Abschluss des Vertrages werden diese AGB Vertragsbestandteil und anerkannt.
2. Vertragspartner sind das Landhotel Kober Mühle und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kundenbestellt, haftet er dem Landhotel Kober Mühle gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern dem Landhotel Kober Mühle eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Das Landhotel Kober Mühle haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.
C. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
1. Das Landhotel Kober Mühle ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmern bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm zusätzlich in Anspruch genommenen weiteren vereinbarten Leistungen, zu den geltenden Preisen, des Landhotel Kober Mühle zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen, insbesondere für Auslagen des Landhotel Kober Mühle an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige geltende gesetzliche Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung ein. Sollten zwischen dem Vertragsschluss und der Vertragserfüllung mehr als 4 Monate liegen und sich wesentliche Vertragsbestandteile ändern, so bleibt der Vertrag wirksam. Das Landhotel Kober Mühle kann in diesem Fall den vereinbarten Preis angemessen, jedoch höchstens um 10 % anheben.
3. Das Landhotel Kober Mühle kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Änderung der Anzahl der gebuchten Zimmer, einer sonstigen Leistung des Landhotel Kober Mühle oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmern und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
4. Rechnungen des Landhotel Kober Mühle ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Landhotel Kober Mühle kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug durch den Kunden werden Mahngebühren i.H.v. 10,-€ und Zinsen i.H.v. 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatzes fällig.
5. Das Landhotel Kober Mühle ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertrags Umfanges ist das Landhotel Kober Mühle berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
7. Das Landhotel Kober Mühle ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vomKunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummer 5 und/oder 6 geleistet wurde.
8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Landhotel Kober Mühle aufrechnen oder verrechnen.
9. Gutscheine und Rabattaktionen, sowie Nachlässe in Form von Tagesgutschriften werden nicht in Bar ausgezahlt.
D. RÜCKTRITT DES KUNDEN, ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES LANDHOTEL KOBER MÜHLE, UNMÖGLICHKEIT DER LEISTUNGSERBRINGUNG
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Landhotel Kober Mühle geschlossenen Vertrages bedarf es der Zustimmung des Landhotel Kober Mühle in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Landhotels Kober Mühle oder einer von ihm nicht zu vertretenen Unmöglichkeit (z.B. Hochwasser) der Leistungserbringung. In solchen Fällen der Unmöglichkeit der Leistungserbringung bzw. des Leistungsverzuges durch das Landhotel Kober Mühle ist dieses nicht zum Schadensersatz gegenüber dem Kunden verpflichtet.
2. Sofern zwischen dem Landhotel Kober Mühle und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vor Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Landhotel Kober Mühle dieEinnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmern sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4. Werden die Zimmern am Anreisetag bis 18.00 Uhr storniert und nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet 100% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
5.
Dem
Landhotel Kober Mühle steht es frei, den ihm entstehenden und vom
Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalisieren.
Für
das Hotel gelten folgende Stornierungsfristen:
– bis vier Wochen vor Anreise kostenfrei
– bis drei Wochen vor Anreise 40% der gebuchten Leistungen
– bis zwei Wochen vor Anreise 50% der gebuchten Leistungen
– bis eine Woche vor Anreise 70% der gebuchten Leistungen
– ab dem dritten Tag vor der Anreise 85% der gebuchten Leistungen
Dem
Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der
dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale
ist.
6. Bei Gruppenreisen ab 10 Personen gelten gesonderte Stornierungskosten:
– Gesamtstornierung, bis 28 Tage vor Anreisedatum kostenfrei
– Gesamtstornierung, bis 15 Tage vor Anreisedatum 50% der Übernachtungskosten
– Gesamtstornierung, bis 7 Tage vor Anreisedatum 100% der Gesamtkosten
– Einzelstornierungen aus der Gruppe, ab dem 6.Tag vor Anreisetag: 100% der Übernachtungskosten
– Eine Reduzierung der bestellten Personenzahl kann innerhalb von 3 Tagen vor dem Anreisedatum in der Rechnungsstellung nicht mehr berücksichtigt werden.
Bei Nichtanreise werden in jedem Falle 100% der Gesamtkosten für die Gesamtbuchung oder der einzelnen Personen fällig.
7. Besondere Bestimmungen bei Veranstaltungen / Feierlichkeiten
Bei Veranstaltungen sowie Feierlichkeiten in der Mühlenklause sind pauschal ab 1 Uhr pro angefangene Stunde 150,-€ und im Restaurant der Kober Mühle ab 24.00 Uhr pro angefangene Stunde 100,-€ zu entrichten.
Keine Haftung für Geschenke oder Wertsachen während oder nach den Feierlichkeiten.
E. RÜCKTRITT DES LANDHOTEL KOBER MÜHLE
1. Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmtenFrist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Landhotel Kober Mühle in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Landhotel Kober Mühle auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Buchstabe C 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Landhotel Kober Mühle gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Landhotel Kober Mühle ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Landhotel Kober Mühle berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom
Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
– Höhere Gewalt oder andere vom Landhotel Kober Mühle nicht zu vertretende Umstände die
eine Erfüllung des gegebenen Ortes unmöglich machen
– Zimmern oder Gemeinschaftsräume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe
vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gebucht werden; dass das Landhotel Kober Mühle begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Landhotel Kober Mühle in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Landhotel Kober Mühle
zuzurechnen ist;
– der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
– ein Verstoß gegen oben aufgeführten Buchstaben A Nr. 2 vorliegt.
4. Das Landhotel Kober Mühle hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei berechtigtem Rücktritt des Landhotel Kober Mühle entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
F. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND –RÜCKGABE
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmern,
soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr nach vorheriger Absprache am vereinbarten Anreisetag zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Landhotel Kober Mühle spätestens um 10:30
Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Landhotel Kober Mühle aufgrund der
verspäteten Räumung der Zimmer für dessen vertragsüberschreitende Nutzung
bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%.
4. Die Rezeption ist zu den Restaurant Öffnungszeiten besetzt. Für Notfälle oder andere Dringlichkeiten während der Nachtzeit ist eine Notfallnummer an der Rezeption, sowie in den Informationsaufstellern, welche sich in jedem Zimmer befinden, ersichtlich.
G. SCHADENSERSATZ
1. Das Landhotel Kober Mühle haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des
Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Landhotel Kober Mühle beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Landhotel Kober Mühle beruhen. Einer Pflichtverletzung des Landhotel Kober Mühle steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Landhotel Kober Mühle auftreten, wird das Landhotel Kober Mühle bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für Mängel die das Landhotel Kober Mühle nicht zu vertreten hat oder Störungen von außen wie z.B. Lärm, Insekten oder Geruch ist eine Kürzung des Zimmerpreises ausgeschlossen. Ein Schadensersatzanspruch entsteht dem Kunden durch die örtlichen Begebenheiten nicht.
3. Für eingebrachte Sachen wie Wertgegenstände oder Geld haftet das Landhotel Kober Mühle dem Kunden nicht, es sei denn, er gibt die Wertsachen oder Geld an der Rezeption in den Hotelsafe bis zu einer Höhe von 500,-€.
4. Für die unbeschränkte Haftung des Landhotel Kober Mühle gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
5. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf einem Parkplatz, auch gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem zugewiesenen Parkplatz abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Landhotel Kober Mühle.
6. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Landhotel Kober Mühle übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt (Bearbeitungsgebühr i.H.v.10,-€ plus Postentgelt) die Nachsendung derselben. Gleiches gilt für vergessene Gegenstände auf dem Landhotel Kober Mühle. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
7. Für verlorene Zimmerschlüssel haftet der Gast i.H.v. 80,- € plus geltende Umsatzsteuer.
H. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige
Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Landhotel Kober Mühle.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Landhotel Kober Mühle. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Landhotel Kober Mühle.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
Vorschriften.
Wittichenau, 01.11.2019